Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Inh. Felix Lange
Dipl.-Designer (FH)
Mettenheimerstraße 21
19061 Schwerin

info@langefreunde.de

StNr.: 090/243/01424
DE285937586
Amt Schwerin

Gültig seit 01.08.2012

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Leistungen der Langefreunde Design Studio

(nachfolgend Langefreunde)

Inhaber Felix Lange, Mettenheimerstraße 21, 19061 Schwerin

Kurz vorweg:

Auf den Langefreunde-Angeboten befinden sich die Leistungsbeschreibungen und Arbeitsschritte in Phasen und werden jeweils nach Anbruch dieser vollwertig wie angeboten abgerechnet. Ausnahmen sind nur in Absprache möglich.

Die Zahlung erfolgt ebenfalls phasenweise in Abschlägen. So entwickeln wir gemeinsam in den einzelnen Abschnitten das Projekt. Des Weiteren besteht für Sie als Auftraggeber die Möglichkeit ihre Anmerkungen und Sonderwünsche zu ergänzen.

Langefreunde behält sich Änderungen am Angebot vor. Generell gilt das Angebot als freibleibend und unverbindlich. Die Angebote haben eine Gültigkeit von 14 Tagen. Die in diesen Angeboten formulierten Leistungen und Preise sind diskret zu behandeln und Dritten nicht zur Verfügung zu stellen.

Bei Neukunden erfolgt eine 50% Vorauskasse der voraussichtlichen Gesamtkosten siehe nachfolgender Leistungsbeschreibung. Der Rechnungsbetrag ist sofort und ohne Abzüge zur Zahlung fällig und auf das Geschäftskonto von Langefreunde zu überweisen.

Entstehende Resultate und Ideen in Phase 1 (Ideenphase+Konzept) sind niemals mit räumlichen, zeitlichen, ausschließlichen Nutzungsrechten belegt und ausdrücklich Eigentum von Langefreunde. Langefreunde räumt Ihnen, nach ihrer Auswahl und gegen den fälligen Betrag, das ausschließliche, nicht-exklusive, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die jeweils entwickelten Leistungen voll zu nutzen. (Nutzungsrecht siehe
Leistungsbeschreibung)

Überschreitet der tatsächliche Aufwand für die einzelne Phase den vorher Kalkulierten, wird rechtzeitig und nach Absprache eine Nachforderung angekündigt. Die Vergütungssätze sind Richtwerte für die nachfolgenden Leistungsbeschreibungen. Die Zusammenarbeit steht unter einer freundschaftlichen, teambasierten Arbeitsauffasung mit einem gemeinsamen Ziel. Beide Parteien können unter schriftlicher Angabe von Gründen, nach Zahlung der einzelnen und jeweils angefangenen Phasen, die Zusammenarbeit beenden. Darüber hinaus gelten die beiliegenden AGB von Langefreunde. Der Liefertermin wird bei Auftragseingang, nach der aktueller Auslastung von Langefreunde, neu bewertet.

Bitte bestätigen Sie immer schriftlich per Mail, Whatsapp, SMS oder Fax.

1. Allgemeines – Geltungsbereich

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Langefreunde gelten für alle Vereinbarungen über Leistungen der Langefreunde gegenüber ihrem Vertragspartner. Entgegenstehende oder von den Allgemeinen  Geschäftsbedingungen der Langefreunde abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennt Langefreunde nicht an, es sei denn, Langefreunde hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Langefreunde gelten auch dann, wenn Langefreunde in Kenntnis  ntgegen stehender oder von diesen abweichender Bedingungen des Vertragspartners die vertraglich geschuldete Leistung des Vertragspartners vorbehaltlos annimmt oder Langefreunde die vertraglich geschuldete Leistung vorbehaltlos erbringt Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts-bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.

1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Langefreunde gelten nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Langefreunde gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.

1.4 Alle Vereinbarungen, Änderungen, Ergänzungen sowie die teilweise oder gesamte Aufhebung von Verträgen bedürfen der Schriftform; das gilt auch für die Änderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Die Angebote von Langefreunde sind freibleibend und unverbindlich.
Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch Langefreunde.

2.2 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. An den durch Langefreunde erstellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen (z.B. Logos) stehen Langefreunde die Eigentums- und Urherberrechte zu. Diese werden nicht übertragen und dürfen Dritten ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Langefreunde nicht zugänglich gemacht werden. Dritten gegenüber sind sie geheim zu halten.

2.3 Die Angestellten von Langefreunde sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen; Langefreunde ist an mündliche Nebenabreden oder Zusagen ihrer Angestellten nicht gebunden.

3. Kostenvoranschlag und Aufwandsschätzung

3.1 Hat Langefreunde einen Kostenvoranschlag oder eine Aufwandsschätzung gegenüber dem Vertragspartner abgegeben, und zeichnet sich während der Auftragsabwicklung ab, dass der Kostenvoranschlag oder die Aufwandsschätzung um mehr als 10% überschritten wird, so wird Langefreunde dies dem Vertragspartner
unter Angabe der Gründe und etwaiger Konsequenzen für die Auftragsdurchführung unverzüglich anzeigen.
3.2 Kündigt der Vertragspartner den Auftrag nach Erhalt der Anzeige, so steht Langefreunde die bis dahin angefallene anteilige Vergütung entsprechend den bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen zu.

4. Vergütung

4.1 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, hält sich Langefreunde an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab dem Angebotsdatum gebunden.

4.2 Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Als vergütungspflichtige Mehraufwendungen gelten u.a. Aufwendungen, die Langefreunde tätigt, weil sie nach Freigabe oder Teilabnahmen ihrer Leistungen auf Wunsch des Vertragspartners Änderungen vorgenommen hat, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits freigegeben oder abgenommen worden sind.

4.3 Übersteigt der tatsächliche den geschätzten Aufwand in den Einzelaufträgen um mehr als 10% und kündigt der Vertragspartner den Auftrag nach Anzeige der Überschreitung gemäß Ziffern 11.1, 11.2 oder 11.4, so hat Langefreunde entsprechend den bereits erbrachten Arbeiten mindestens Anspruch auf die vereinbarte Vergütung zuzüglich 10%.

4.4 Reduziert sich der Gesamtumfang der von Langefreunde zu erbringenden Leistungen durch einen Umstand, den der Vertragspartner zu vertreten hat, ist Langefreunde berechtigt, den festgelegten Tagessatz angemessen anzuheben, maximal um15%.

5. Leistung

5.1 Verbindliche vertragliche Ausführungsfristen bedürfen der Schriftform.

5.2 Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten der Langefreunde liegen, welche Langefreunde die Leistung vorübergehend erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw. – hat Langefreunde auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Langefreunde, die Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterauftragnehmern oder Lieferanten der Langefreunde oder deren Unterlieferanten eintreten. Derartige Umstände wird Langefreunde dem Vertragspartner unverzüglich nach Kenntnis mitteilen. Wird die Durchführung des Vertrages deshalb für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten. Die Ausübung des Rücktrittsrechts ist auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages oder Teile hiervon beschränkt, es sei denn die teilweise Erfüllung des Vertrages ist für den  Vertragspartner nicht von Interesse.

5.3 Falls die Verzögerung länger als 6 Wochen dauert, ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich die Fertigstellungsfrist, oder wird Langefreunde von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Vertragspartner hieraus keine Schadensersatzansprüche gegen Langefreunde herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich Langefreunde nur berufen, wenn sie den Vertragspartner unverzüglich von der eingetretenen Verzögerung benachrichtigt hat.

5.4 Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der von Langefreunde vertraglich erbrachten Leistungen sowie von Seiten des Vertragspartners oder Dritten gestellten Leistungen, Produkten oder Aussagen (insbes. im Hinblick auf das unlautere Wettbewerbsrecht oder gewerbliche Schutzrechte, Patente, Gebrauchsmuster,
Geschmacksmuster, Marken etc.) wird von Langefreunde grundsätzlich nicht geschuldet, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart und damit Gegenstand des Auftrags. Beauftragt der Vertragspartner Langefreunde mit solch einer Überprüfung und Leistungen, trägt er die hierdurch entstehenden Gebühren
und Kosten von Langefreunde und Dritter (Rechtsanwalt, Behörden u.a.), sofern nichts Abweichendes ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

5.5 Erkennt Langefreunde im Laufe der Durchführung des Vertrages, dass die vereinbarten Leistungen offensichtlich nicht den vom Vertragspartner gewünschten Erfolg haben werden, wenn nicht zusätzliche Leistungen erbracht werden, so wird sie dies dem Vertragspartner unverzüglich mitteilen.

5.6 Langefreunde ist zu Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teilleistung ist für den Vertragspartner erkennbar nicht von Interesse.

5.7 Die Einhaltung der Leistungsverpflichtungen von Langefreunde setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen und Obliegenheiten des Vertragspartners voraus.

5.8 Der Vertragspartner ist insbesondere verpflichtet alle zur Leistungserbringung notwendigen Angaben, Arbeiten und Unterlagen der Langefreunde vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Notwendige Angaben, Arbeiten und Unterlagen sind insbesondere solche, die dem Auftrag zugrunde gelegt sind, die von
Langefreunde zur Durchführung des Auftrags angefordert werden, oder für den jeweiligen Auftrag üblicherweise erforderlich sind.

5.9 Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass die notwendigen Arbeiten und Unterlagen, die der Vertragspartner im Rahmen seiner Verpflichtungen und Obliegenheiten zu erfüllen hat, Langefreunde rechtzeitig vor Auftragsdurchführung zugehen. Lieferverzögerungen oder Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige, verspätete oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von Langefreunde nicht zu vertreten und führen nicht zum Verzug der Langefreunde. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Vertragspartner.

5.10 Der Vertragspartner nimmt die für ihn erstellten Pläne, Konstruktionen, Zeichnungen, Modelle etc. unverzüglich ab, nachdem Langefreunde die Fertigstellung erklärt hat. Langefreunde wird Mängel, die bei der Abnahme festgestellt werden, innerhalb angemessener Frist unentgeltlich beseitigen. Bei einem erheblichen Mangel, der die Nutzung der Pläne, Konstruktionen, Zeichnungen, Modelle etc. unmöglich macht, werden diese nach der Mangelbeseitigung erneut abgenommen. Unterlässt der Vertragspartner die Abnahme wegen eines anderen als eines erheblichen Mangels, so gelten die entsprechenden Pläne, Konstruktionen, Zeichnungen, Modelle etc. 4 Wochen, nachdem Langefreunde die Fertigstellung erklärt hat, als abgenommen.

5.11 Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug, so ist die Langefreunde berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Vertragspartner über.

6. Nutzungsrechte

6.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas abweichend vereinbart ist, erhält der Vertragspartner nach vollständiger Zahlung der der Langefreunde zustehenden Vergütung an den vertraglich erbrachten Leistungen von Langefreunde ein für den vereinbarten Vertragszweck nicht-ausschließliches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht.

6.2 Werden von Langefreunde Software, Datenprogrammierungen oder Anwendungs- oder Entwicklungsdaten, insbesondere im Bereich des Interactiondesigns und Interfacedesigns, geschaffen, sind diesen ggf. zugrundeliegenden Quell- bzw. Source Codes sowie etwaige Entwicklungsdaten und Entwicklungsumgebungen
grundsätzlich nicht Teil der von Langefreunde geschuldeten Leistung. Deren Herausgabe und Nutzung durch den Vertragspartner bedarf einer ausdrücklichen, gesonderten, schriftlichen Vereinbarung.

6.3 Die von Langefreunde im Rahmen des Vertrags erstellten und übergebenen Pläne, Konstruktionen, Zeichnungen, Modelle und sonstigen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Soweit sich aus dem Vertragszweck nicht etwas anderes ergibt, ist der Vertragspartner nicht berechtigt, ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Langefreunde diese Unterlagen zu ändern, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen oder zu bearbeiten.

6.4 Langefreunde bleibt, sofern nichts anderweitig zwischen Langefreunde und dem Vertragspartner ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, zur Mitbenutzung und zur sonstigen Verwendung der aus ihren für den Vertragspartner erbrachten Leistungen hervorgegangenen Ideen, Konzepte, Erfahrungen und Techniken und
zu Weiterentwicklungen berechtigt, die bei der Durchführung des Vertrages verwandt oder entwickelt wurden.

6.5 Sollten in den Auftragsergebnissen schutzfähige Erfindungen oder Gedanken enthalten sein, steht es Langefreunde frei, hierauf nach freiem Ermessen Schutzrechte anzumelden, diese weiter zu verfolgen und / oder fallen zu lassen. Schutzrechte und die Vergabe von Lizenzen stehen ausschließlich Langefreunde zu. Abweichende Regelungen müssen in gesonderten Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich festgehalten werden.

7. Gewährleistung

7.1 Langefreunde gewährleistet, dass die vertraglich geschuldeten Leistungen frei von Mängeln sind. Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

7.2 Die Gewährleistungspflicht von Langefreunde beschränkt sich auf Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, so kann der Vertragspartner Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) verlangen.

7.3 Werden Betriebs-, Wartungs-, oder sonstige Anweisungen der Langefreunde vom Vertragspartner nicht befolgt, oder werden von ihm Änderungen daran vorgenommen, so entfällt jede hieraus resultierende Gewährleistung, wenn der Vertragspartner eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. § 645 BGB bleibt unberührt.

7.4 Der Vertragspartner ist verpflichtet, Langefreunde erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen ermöglichen, oder eine Beseitigung der Mängel erleichtern oder beschleunigen.

7.5 Gewährleistungsansprüche gegen Langefreunde stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar.

8. Zahlungsbedingungen

8.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen der Langefreunde sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Skontoabzüge des Vertragspartners sind ausgeschlossen, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

8.2 Langefreunde ist berechtigt, – vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen – dem Vertragspartner nach der Auftragserteilung einen Abschlag in Höhe von 30% der Auftragssumme in Rechnung zu stellen. Langefreunde ist ferner berechtigt, dem Vertragspartner angemessene Abschlagszahlungen
nach Projektfortschritt in Rechnung zu stellen.

8.3 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Langefreunde über den Betrag verfügen kann.

8.4 Gerät der Vertragspartner in Verzug, so ist Langefreunde berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an gesetzliche Zinsen zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch Langefreunde ist zulässig.

8.5 Falls Langefreunde Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, insbesondere wenn eine Zahlung z.B. per Paypal nicht eingelöst wird oder wenn der Vertragspartner seine Zahlungen einstellt, ist Langefreunde berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung in Höhe der Restschuld zu verlangen.

8.6 Langefreunde ist nicht verpflichtet, in ihren Rechnungen die geleistete Arbeitszeit und die zu erstattenden Auslagen nachzuweisen. Auf Wunsch kann der Vertragspartner die Nachweise einsehen und/oder erhält diese in Kopie.

8.7 Alle durch Langefreunde angegebenen Preise verstehen sich zuzuüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

9. Haftungsbeschränkung

9.1 Für etwaige Schäden haftet Langefreunde für sich und für ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlung – nur, falls Langefreunde oder ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer
den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen, oder der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Langefreunde oder ihrer Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen beruht. Die Haftung aufgrund einer Zusicherung, die den Vertragspartner gegen das Risiko der eingetretenen Schäden absichern sollte sowie die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben hiervon unberührt.

9.2 Zu den ausgeschlossenen Ansprüchen zählen auch Mängel und Schäden an Produktionsmitteln und Produkten des Vertragspartners, die in die Leistungen der Langefreunde eingeflossen sind, etwa durch die Berücksichtigung von Ideen, Vorschlägen oder Konzepten von Langefreunde bei Planung, Entwurf, Konstruktion oder äußerer Formgebung und Gestaltung durch den Vertragspartner sowie Mängel und Schäden, die Folge der Nutzung solcher Produkte des Vertragspartners sind. Das gilt nicht, soweit für den Schaden z.B. wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Der Schadensersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
ist jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

9.3 Der Vertragspartner wird Langefreunde von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die gegen Langefreunde erhoben werden und ihre Ursache in der Nutzung der Produkte des Auftraggebers haben, soweit Langefreunde den Schaden des Dritten nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

9.4 Die Haftung der Langefreunde für und aus der Ausführung eines Auftrags ist jeweils auf den Auftragswert beschränkt.

10. Einschaltung von Dienstleistern/Erfüllungsgehilfen

Langefreunde ist berechtigt, Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder der gesamten vertraglich geschuldeten Leistung zu beauftragen.

11. Kündigung

11.1 Jeder Vertragspartner hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Vor einer solchen Kündigung werden die Vertragspartner einander jedoch, soweit ihnen dies zugemutet werden kann, angemessen Gelegenheit geben, den Kündigungsgrund zu beseitigen.

11.2 Wird der Vertrag aus einem vom Vertragspartner zu vertretenden Grund gekündigt oder kündigt der Vertragspartner aus einem von keiner der Parteien zu vertretenden Grund, so erhält Langefreunde die vereinbarte Vergütung. Langefreunde muss sich jedoch das anrechnen lassen, was sie infolge der vorzeitigen Beendigung des Auftrages an Aufwendungen erspart. Das Gleiche gilt, wenn die Leistung infolge eines von Langefreunde nicht zu vertretenden Grundes unmöglich geworden ist.

11.3 Ist die Kündigung von Langefreunde zu vertreten, hat Langefreunde  nur Anspruch auf die Vergütung für die von ihr bis zur Beendigung des Vertrages erbrachten Leistungen, wenn diese Leistungen für den Vertragspartner von Interesse sind. Ziffer 4.3 bleibt unberührt.

11.4 Wird ein Vertragspartner zahlungsunfähig oder wird ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt, so ist der andere Vertragspartner berechtigt, das Vertragsverhältnis zu kündigen.

12. Abwerbe- und Einstellungsverbot

Der Vertragspartner verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von zwei Jahren danach keine Mitarbeiter von Langefreunde abzuwerben oder ohne vorherige Zustimmung durch Langefreunde zu beschäftigen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Vertragspartner, eine Vertragsstrafe in Höhe eines Brutto-Jahresgehaltes des Mitarbeiters an Langefreunde zu zahlen. Der Vertragspartner haftet auch für Konzerngesellschaften.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

13.1 Für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Langefreunde und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.2 Soweit der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne des § 38 ZPO ist, ist Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

13.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Die angegebenen AGB sind im kreativen Dienstleistungssektor als standardisiert hinzunehmen. Schriftlich im Angebot fixierte Ausnahmeregelungen stehen über den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für die gegenseitige positive Zusammenarbeit ist stets das persönliche Gespräch sowie die Mängelbeseitung im Bedarfsfall durch alle Vertragspartner vorrangig anzustreben. Für alle streitbaren Ausnahmefälle gilt die AGB der Langefreunde als angenommen, spätestens aber durch die schriftliche Auftragsannahme via E-Mail oder Unterschrift ähnlicher Medien z.B Fax, Brief, Whatsapp etc..

 

Auf gute Zusammenarbeit.

Felix Lange, Dipl.Designer (FH)

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